Altlasten

Durch Ablagerungen von Abfällen, betriebliche Tätigkeiten oder Unfälle können Stoffe in die Umwelt gelangen, welche zu schädlichen Einwirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen wie Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden oder Luft führen. Gemäss dem Umweltschutzgesetz und der eidgenössischen Altlasten-Verordnung müssen solche belasteten Standorte durch Fachpersonen untersucht und bezüglich ihrer Umweltauswirkungen beurteilt werden.

Falls im Rahmen der Altlastenuntersuchungen nachweislich schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Schutzgüter festgestellt werden, müssen weitere Massnahmen wie die Überwachung oder gar Sanierung eines Standortes getroffen werden. Unsere Altlastenspezialistinnen und -spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Untersuchung, Überwachung oder Sanierung von belasteten Standorten und Altlasten und beraten Sie gerne bei ihren individuellen Anliegen.

Leistungen

Untersuchung von Altlasten

Die Untersuchung von belasteten Standorten und Altlasten wird etappiert durchgeführt. Die sog. Voruntersuchung beinhaltet in der Regel eine historische Untersuchung (Archivauswertungen, Zeitzeugenbefragung, etc.) und allenfalls eine darauf basierende technische Untersuchung, bei welcher Feststoff-, Porenluft- und/oder Grundwasserproben entnommen und im Labor auf die relevanten Schadstoffe untersucht werden.

Falls ein belasteter Standort effektiv zu schädlichen Einwirkungen auf ein Schutzgut geführt hat (sanierungsbedürftiger Standort bzw. Altlast), muss der Standort saniert werden. In einem ersten Schritt ist eine Detailuntersuchung durchzuführen, um aufgrund einer Gefährdungsabschätzung die Ziele und Dringlichkeit der Sanierung festzulegen.

Im Rahmen der Detailuntersuchung werden die folgenden Angaben detailliert ermittelt und bewertet:

  • Art, Lage, Menge und Konzentration der am belasteten Standort vorhandenen Schadstoffen
  • Art, Fracht und zeitlicher Verlauf der tatsächlichen und möglichen Einwirkungen auf die Umwelt
  • Lage und Bedeutung der gefährdeten Umweltbereiche

Überwachung nach Altlasten-Verordnung

Sanierungsbedürftige belastete Standorte müssen bis zum Abschluss der Sanierung überwacht werden. Auch für überwachungsbedürftige Standorte muss die Qualität des betroffenen Schutzgutes (Grundwasser, Oberflächengewässer oder Luft) regelmässig überprüft werden.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Erstellen von Überwachungskonzepten
  • Durchführung von Überwachungsmassnahmen im betroffenen Schutzgut
  • Koordination mit Behörden
  • Dokumentation der Massnahmen und Ergebnisse in Zwischen- und Schlussberichten
Sanierung von Altlasten

Gemäss Altlasten-Verordnung muss bei sanierungsbedürftigen Standorten entsprechend der Dringlichkeit der Sanierung ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet werden. Zu Beginn der Erarbeitung eines Sanierungsprojekts gilt es mittels einer Variantenstudie aus den vielfältig möglichen Massnahmen die geeignetste bzw. optimalste zu bestimmen. Nachdem die optimale Sanierungsvariante identifiziert und durch die zuständigen Behörden bewilligt wurde, wird die optimale Sanierungsvariante in einem nächsten Schritt projektiert.

Mit der anschliessenden Sanierung werden die schädlichen Einwirkungen auf die betroffenen Schutzgüter beseitigt.

Wir erarbeiten für Sie Sanierungsprojekte und planen und begleiten die altlastenrechtlich notwendigen Sanierungen für eine Vielzahl von Schadstoffen wie chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), Schwermetalle (z.B. Quecksilber) oder Benzininhaltsstoffe.

Bauen auf belasteten Standorten

Bauvorhaben auf belasteten Standorten müssen durch eine Altlastenfachperson begleitet werden. Um Verzögerungen im Bewilligungsverfahren und in der Bauausführung zu vermeiden ist es sinnvoll, die für ein Bauvorhaben erforderlichen Abklärungen und Untersuchungen in einem möglichst frühen Planungsstadium durchzuführen. Bei einem Bauvorhaben auf einem belasteten Standort können verschiedene Abfallkategorien wie belastete Bauabfälle, verschmutzter Betonabbruch, PAK-haltiger Ausbauasphalt oder verschmutztes Aushubmaterial anfallen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Durchführung von projektspezifischen technischen Untersuchungen im Bauperimeter
  • Erstellen von Entsorgungs- und Verwertungskonzepten zu Handen der Behörden
  • Unterstützung der Bauherrschaft im Baubewilligungsverfahren, Koordination mit Behörden
  • Fachliche Begleitung von Rückbau-, Aushub- und Entsorgungsarbeiten (Triage)
  • Einholen von Entsorgungsbewilligungen. Koordination mit Entsorgungsunternehmen.
  • Dokumentation der Entsorgungsmengen und -wege in einem Schlussbericht

Schadstoffuntersuchungen in Böden

Über die Luft (z.B. Industrie, Verkehr), durch Anwendung von Hilfsstoffen in Gärten und in der Landwirtschaft (Dünger, Pflanzenschutzmittel) oder durch belastete Standorte (z.B. Schiessanlagen, Deponien) werden anorganische oder organische Schadstoffe in Böden eingetragen.

Bei einem Verdacht (z.B. Eintrag im Verzeichnis der schadstoffbelasteten Böden) oder bei einer Baumassnahme mit Bodenaushub muss der Boden ggf. auf seine chemischen Belastungen überprüft werden. Wir entnehmen für Sie Bodenproben gemäss den gesetzlichen Vorgaben und Vollzugshilfen, koordinieren die chemischen Analysen im Umweltlabor und erstellen die entsprechenden Dokumentationen (z.B. Deklaration Bodenaushub).

Falls chemische Belastungen im Boden vorhanden sind, unterstützen wir Sie bei der Entsorgung bzw. Verwertung von allfällig abzutragendem Boden.

Zuständig für diesen Fachbereich

Verantwortlicher

Marcel Stalder

Dr. phil. nat. Geologe

032 517 43 11
stalder@solgeo.ch

Johannes Dollinger

Dipl. Geologe CHGEOLcert
032 517 43 14
dollinger@solgeo.ch

Fabiola Koller

Dipl. Geologin

032 517 43 22
koller@solgeo.ch